Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Jsmedia.ch und ihren Kunden, welche die Dienstleistungen von Jsmedia.ch in Anspruch nehmen.
Sofern Offerten oder Dienstleistungsverträge von Jsmedia.ch zusätzliche oder ersetzende schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB teilweise oder gänzlich abweichen, gehen die individuell vereinbarten Bestimmungen diesen AGB vor. Von diesen AGB abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Jsmedia.ch schriftlich bestätigt wurden.
2. GRUNDLAGEN
Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Kunden vorgegebener Rahmen, dessen Anforderungen von Jsmedia.ch zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Um möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen und eine effiziente Auftragsabwicklung zu gewährleisten, wird der Umfang des Auftrages in einer Offerte in Form einer Leistungsbeschreibung so genau wie möglich definiert. Der Kunde sorgt dafür, dass Jsmedia.ch alle Unterlagen und Informationen sowie Anweisungen, die zur Auftragserfüllung notwendig oder dienlich sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Jsmedia.ch wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Im Falle der Nichterbringung oder Verletzung dieser Mitwirkungspflicht durch den Kunden ist Jsmedia.ch ebenfalls berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen abzusehen.
Jsmedia.ch wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und verpflichtet sich, die vom Kunden erhaltenen Informationen und geschäftliche Dokumentationen mit Diskretion zu behandeln sowie Geschäftsgeheimnisse auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zu wahren.
3. OFFERTE
Besondere Risiken hauptsächlich während Film- und Fotoaufnahmen (z.B. Wetterbedingungen, Aufnahme mit Tieren/Kindern) können zu nicht in der Offerte enthaltenen Mehrkosten führen, welche durch den Kunden zu tragen sind.
Der Vertrag zwischen Jsmedia.ch und dem Kunden kommt mit der Akzeptanz der Offerte von Jsmedia.ch durch den Kunden zustande (Akzeptierung von Offerte und AGB). Vom Kunden an der Offerte vorgenommene Änderungen erlangen erst Gültigkeit durch eine Auftragsbestätigung von Jsmedia.ch.
4. TERMINE
Frist- und Terminabsprachen sind, soweit sie nicht bereits als Bestandteil der Offerte zugesichert worden sind, schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Vertraglich vereinbarte Lieferfristen beginnen zu laufen, sobald der Kunde alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt und die notwendigen Arbeitsunterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat. Gerät der Kunde in Verzug, wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmass des Verzugs verschoben. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) entbinden Jsmedia.ch ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
5. FINANZEN
Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) und enthalten alle angegebenen Leistungen.
Massgebend ist der mit dem Kunden jeweils schriftlich vereinbarte Preis. Die finale Fakturierung der Leistung kann, sofern nichts anderes vereinbart, bis zu 10 Prozent von der genehmigten Offerte abweichen. Fehlt eine solche Offerte oder Vereinbarung, gilt für die angeforderte Dienstleistung der anderweitig schriftlich vereinbarte Preis.
Die Bezahlung der Leistungen erfolgt projektorientiert und in der Regel nach Abschluss des Projekts. Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen beläuft sich auf 30 Tage.
6. URHEBER- &
NUTZUNGSRECHTE
Das Urheberrecht für schöpferische Werke – Ideen, Filme, Bilder etc. in Papier- oder elektronischer Form – verbleibt grundsätzlich bei Jsmedia.ch. Jsmedia.ch gewährt dafür dem Kunden die Rechte zur Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projektes. Eine weitergehende Nutzung, welche nicht in der Offerte ersichtlich ist, z.B. in einer anderen Website des Kunden oder die Weitergabe der Rechte an Drittpersonen, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Jsmedia.ch zudem werden die entsprechenden Rechte durch Jsmedia.ch erteilt. Jsmedia.ch kann solche nicht geregelten Weiterverwendungen in Rechnung stellen.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von Jsmedia.ch dürfen die Vertragswerke nicht verändert werden, weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsbeendigung. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Jsmedia.ch ist der Kunde auch nicht berechtigt, das Werk oder Teile hiervon als Marke oder als sonstiges Schutzrecht zur Eintragung zu bringen. Bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Veröffentlichung oder Nennung des Werks ist Jsmedia.ch immer als Urheber zu bezeichnen.
7. ABNAHME
Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihm durch Jsmedia.ch während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach deren Erhalt mitzuteilen, ansonsten gilt der Auftrag als abgeschlossen.
8. ZUSATZ ODER
ÄNDERUNGSWÜNSCHE
Jsmedia.ch prüft die Realisierbarkeit von massgeblichen Zusatz- oder Änderungswünschen seitens des Kunden innert angemessener Frist nach deren Erhalt und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer Änderungs- oder Ergänzungsofferte mit.
Der Kunde verpflichtet sich, die Änderungs- oder Ergänzungsofferte innerhalb der darin genannten Frist, andernfalls innerhalb von 5 Werktagen nach deren Erhalt zu prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde das Änderungs- oder Ergänzungsangebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
Die Vergütung von Änderungen oder Ergänzungen, für welche keine zusätzliche Offerte erstellt worden ist, erfolgt nach Aufwand. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche aus Änderungs- oder Ergänzungswünschen resultierende Mehrkosten zu übernehmen.
9. MÄNGEL
Im Falle begründeter, form- und fristgerecht gerügter, von Jsmedia.ch und nicht durch unsachgemässe Einwirkungen des Kunden entstandener Mängel gemäss vorstehender Ziffer 8 hat der Kunde zunächst lediglich einen Anspruch auf Mängelbehebung durch Jsmedia.ch.
Bei zweimaligem Scheitern oder Unmöglichkeit der Nachbesserung kann der Kunde eine Minderung des Honorars verlangen.
10. HAFTUNGSAUSCHLUS
S
Jsmedia.ch haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für Schäden, welche von Hilfspersonen verursacht wurden, die Jsmedia.ch im eigenen Interesse beigezogen hat, wird wegbedungen.
Jsmedia.ch haftet nicht für Schaden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von Jsmedia.ch, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Computerviren), Hackerangriffe, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
11. RÜCKTRITT /
PROJEKTABBRUCH
Storniert der Kunde, während der Konzeptions-, Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb eines laufenden Vertragsverhältnisses durch Gründe, die nicht von Jsmedia.ch zu verantworten sind, den Auftrag oder reduziert er den Auftragsumfang, ist Jsmedia.ch berechtigt, den aufgelaufenen Aufwand unter Anwendung der aktuell gültigen Offerte oder Kostenvereinbarung.
Bei unzweckmässigen Weisungen hat Jsmedia.ch den Kunden darauf hinzuweisen. Hält dieser trotz Mahnung an seinen Weisungen fest, kann Jsmedia.ch entweder ohne Nachteil für sich solche Weisungen befolgen oder gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeiten und gegen volle Schadloshaltung durch den Kunden vom Vertrag zurücktreten.
12. DATENSCHUTZ
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit voneinander erfahren, vertraulich zu behandeln.
13. REFERENZEN
Jsmedia.ch ist berechtigt, ihre Tätigkeit für den Kunden für eigene Werbezwecke zu erwähnen und den Kunden insbesondere als Referenz aufzuführen. Jsmedia.ch ist berechtigt, für den Kunden angefertigte Arbeitsergebnisse für die Teilnahme an Auszeichnungen und Wettbewerben sowie für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde gewährt Jsmedia.ch im erforderlichen Umfang eine unentgeltliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz für die Verwendung von Firma oder Name, Logos, Marken und sonstigen Zeichen.
14. ARCHIVIERUNG
Jsmedia.ch ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden nicht zur Archivierung von Arbeitsergebnissen und Arbeitsunterlagen verpflichtet. Jsmedia.ch archiviert nach Möglichkeit und auf Risiko des Kunden die wesentlichen Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Arbeitsergebnissen sowie Referenzexemplare während bis zu fünf Jahren.
15. DIVERSES
Im Übrigen ist Jsmedia.ch berechtigt Anpassungen an den AGB vorzunehmen, ohne den Kunden zu Informieren. Die gültige AGB ist jeweils diese, welche online aufgeschaltet ist.